Laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dürfen folgende Tätigkeiten von unseren Pflegerinnen durchgeführt werden:

Einfache Betreuungstätigkeiten

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Unterstützung bei der Lebensführung
  • Gesellschafterfunktion
  • Führung des Haushaltsbuches
  • Praktische Vorbereitung auf Ortswechsel, Urlaub, Krankenhausauftenthalte, etc.

Wenn nötig

  • Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme.
  • Unterstützung bei der Körperpflege.
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden.
  • Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder
    Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel
    von Inkontinenzprodukten.
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer

Darüber hinausgehende Tätigkeiten wie z.B. Gartenarbeiten und Tierbetreuung können nicht übernommen werden bzw. müssen gesondert vereinbart und vergolten werden.